Grundsteuer C in Merdingen

Veröffentlicht am 20.12.2023 in Kommunalpolitik

von Oswald Prucker

Logo SPD Offene Liste MerdingenDer Merdinger Gemeinderat hat gestern mit sehr großer Mehrheit die Grundsteuer C eingeführt. Mit diese Steuer werden wir nun ab 2025 für unbebaute Baugrundstücke einen gesonderten im Vergleich zur Grundsteuer B deutlich höheren Hebesatz festsetzen.

Diese Steuer ist sehr vernünftig, denn es kann aus städtebaulicher Sicht eigentlich nicht sein, dass wir ein neues Baugebiet einrichten und dafür Landschaft verbrauchen, wenn noch rund vierzig baufertige Grundstücke zum Teil seit Jahrzehnten brach liegen. Bürgermeister Rupp hat es in der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vorgerechnet: Auf diesen Grundstücken könnten rund 150 Menschen wohnen, für die wir Mittel vom Land in Höhe von gut 200.000 Euro im Jahr bekommen würden. An den Grundstücken vorbei läuft ungenutzte Infrastruktur, die von allen anderen über die Gebühren mitfinanziert werden muss.

Die Steuer ist durchdacht: Wir müssen jedes Jahr die Grundstücke festlegen, für die wir die Steuer anwenden möchten, die Grundstücke müssen direkt bebaubar sein und es muss einen städtebaulichen Grund geben. Auch muss die Steuer höher sein, als die entsprechende Steuer für bebaute Grundstücke.

Die Steuer ist kein Trick, um den Gemeindehaushalt zu sanieren. Erstens, muss der nicht saniert werden und, zweitens, sind erwartbare Mehreinnahmen von weniger als 15.000 Euro pro Jahr bei einem Haushalt über 7 Millionen ganz bestimmt nicht kriegsentscheidend.

Die zusätzliche Belastung für die Grundstückseigentümer zwickt und das ist auch das Ziel. Schließlich wollen wir ausgewiesene Baugrundstücke auch bebaut und bewohnt haben. Grundstücke sind keine Kapitalanlage.

Das Grundgesetz sagt dazu in Artikel 14: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Das tun Baugrundstücke nun mal am besten, wenn Häuser drauf stehen in denen Menschen wohnen. Vielleicht leistet die Grundsteuer C dabei ein bisschen Überzeugungsarbeit.

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