
von Oswald Prucker
Noch im letzten Jahr ist die Merdinger Verwaltung im Landratsamt damit gescheitert, Tempo 30 über die gesamte Länge von Löschgraben und Wasenweiler Straße anordnen zu lassen, jetzt gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur da, sondern auch in der gesamten Langgasse und damit quasi von Ortsschild zu Ortsschild zu Ortsschild.
Warum nicht einfach im ganzen Dorf, also auch auf den Nebenstraßen? Weil das die Straßenverkehrsordnung halt nicht hergibt. Wir dürfen nicht einfach zum Beispiel Zone 30 Schilder an jedes Ortsschild hängen. Wir dürfen das sowieso nicht, das muss die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt machen und auch der ist eine solche radikale Regelung durch die StVO verboten.

Schon die jetzt umgesetzte Regel für die beiden Hauptstraßen im Dorf, war nur möglich, weil noch von der Ampelregierung die Straßenverkehrsordnung zum Ende des Jahres 2024 angepasst wurde. Entscheidend ist dabei, dass jetzt auch längere Lücken zwischen Tempo-30-Abschnitten in die Reduzierung eingeschlossen werden können. Als Lücken gelten offenbar auch die Abschnitte bis zum Ortsschild.
Das fiel der Verkehrsbehörde nun auf, als eine Bürgerin oder ein Bürger nach einer Verlängerung der Tempo-30-Regel in der Langgasse gefragt hat und dann ging ganz schnell, was über Jahre hinweg völlig unmöglich erschien.
Wir freuen uns darüber, denn das trägt zur Verkehrssicherheit im Dorf bei und ist ja auch leichter zu merken, wenn halt überall dasselbe gilt.